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Benutzerordnung der Bibliothek Ottensheim

 

Bibliotheksordnung der öffentlichen Bibliothek Ottensheim

Die Bibliothek Ottensheim ist eine öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde Ottensheim und steht den Benutzer:innen unter Beachtung der Bibliotheksordnung zur Entlehnung der Medien zur Verfügung. Es werden Medien wie Bücher, Hörbücher, Zeitschriften, DVDs, CDs und Hörfiguren (Tonis) zum Verleih angeboten sowie der Zugang zu Digitalen Angeboten (media2go, filmfriend) ermöglicht. Der aktuelle Medienbestand ist im Medienkatalog online unter http://www.bibliothek.ottensheim.at abrufbar.

Im Interesse der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Bibliotheksbetriebs werden die Besucher:innen gebeten, die nachstehenden Bestimmungen dieser Bibliotheksordnung zu lesen und durch Unterschrift die Benutzererklärung anzuerkennen. Die Nutzung der Bibliothek setzt die Anerkennung dieser Bibliotheksordnung voraus.

Einschreibung

Die Einschreibung als Leser:in erfolgt persönlich. Zum Nachweis der Identität ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten. Jede:r Bibliotheksbenutzer:in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Bibliotheksordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der personenbezogenen Daten gemäß DSGVO im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.

Erhoben werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht und Hauptwohnsitz; bei Minderjährigen zusätzlich die Daten der gesetzlichen Vertretung.

Änderungen der Daten sind umgehend mitzuteilen.

Mit der Einschreibung wird eine persönliche Benutzernummer (Lesernummer) vergeben. Diese berechtigt zur Entlehnung und Rückgabe von Medien sowie zur Nutzung der Digitalen Angebote der Bibliothek Ottensheim.

Datenschutzhinweis

Die Daten werden ausschließlich zur Verwaltung der Benutzer:innen, Entlehnung und Rückgabe von Medien sowie zur Nutzung digitaler Angebote verarbeitet und bis zu 8 Jahre nach Vertragsende gespeichert. Benutzer:innen haben jederzeit die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Entlehnung

Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-gestützt. Es wird darauf hingewiesen, dass die entliehenen Medien ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiter verliehen noch vervielfältigt werden. Benutzer:innen verpflichten sich, die geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das öffentliche Abspielen, der Weiterverleih, die Weitergabe sowie das Kopieren und die Vervielfältigung der Medien sind untersagt.

Die Bibliotheksmitarbeiter:innen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.

Entlehnfristen

Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt im Interesse der Bibliothek, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Im Interesse anderer Bibliotheksbenutzer:innen wird ersucht, sich auf sieben Medien pro Verleihvorgang und Person zu beschränken. Die Anzahl von Entlehnungen, Reservierungen und Verlängerungen kann von der Bibliotheksleitung beschränkt werden.

Die Entlehnfrist beträgt für

Bücher, Hörfiguren (Tonis) und Hörbücher (CD): drei Wochen
DVDs: zwei Wochen
Zeitschriften: eine Woche

Verlängerung

Eine Verlängerung ist möglich, sofern für diese Medien keine Reservierung vorliegt. Die Verlängerungsdauer entspricht den Erstentlehnungszeiträumen. Verlängerungswünsche können persönlich, per E-Mail oder telefonisch in der Bibliothek angemeldet werden. Es wird ersucht, einen Verlängerungswunsch vor Ablauf der Entlehnfrist bekannt zu geben.

Ausgeliehene Medien können online über das Kundenkonto (Medienkatalog) reserviert werden. Sobald das reservierte Medium verfügbar ist, erfolgt eine Benachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Das Medium liegt anschließend eine Woche zur Abholung bereit.

Reservierte Medien können nicht verlängert werden.

Verspätete Rückgabe

Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine Mahnung. Für verspätete Rückgaben der Medien werden Mahngebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenregelung verrechnet.

Digitale Bibliothek

Bibliothekskund:innen mit einer gültigen Jahreskarte der Bibliothek Ottensheim können die Digitale Bibliothek des Landes Oberösterreich (Onleihe media2go) kostenlos nutzen. Die Zugangsdaten werden auf Anfrage in der Bibliothek ausgehändigt. Der Zugang erfolgt nach den Richtlinien von http://www.media2go.at. Dieses Angebot gilt, solange die Bibliothek teilnehmende Bibliothek von media2go ist.

Diese Regelung gilt sinngemäß für weitere Streamingplattformen (filmfriend), wenn sie von der Bibliothek angeboten werden.

Die Bibliothek Ottensheim übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Verfügbarkeit, Qualität und Zuverlässigkeit externer Angebote. Für Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird der Zugang zu elektronischen Medien durch die schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung anerkannt.

Entlehngebühren

Die für die Entlehnung von Medien zu entrichtenden Gebühren, Jahreskarten und Mahngebühren sind in der Gebührentabelle aufgelistet, die Bestandteil dieser Bibliotheksordnung ist. Die Entrichtung der Gebühren ist Voraussetzung für die Nutzung der Bibliotheksdienste.

Ordnung in der Bibliothek

Die Medien stehen nach Themenbereichen geordnet und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur geordnet in den Regalen. Jede:r Benutzer:in kann selbst in den Regalen suchen. Die Mitarbeiter:innen sind gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten. Die Rückstellung der Medien ist Aufgabe der Mitarbeiter:innen.
Alle Bibliotheksbenutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Insbesondere das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist zu unterlassen.
Das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Bibliothek verboten. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Hunde sind draußen anzuleinen.
Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegen gelassene, verloren gegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der Bibliotheksbesucher:innen keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für in der Garderobe deponierte Gegenstände.
Die Bibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Bibliothek erfolgt in eigener Verantwortung der Teilnehmer:innen.

Behandlung der Medien

Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden.

Ersatzmöglichkeiten: gleiches Medium, gleichwertiges Medium oder finanzieller Ersatz nach dem Zeitwert des Mediums, der von der Bibliotheksleitung errechnet wird.

Die Bibliotheksbenutzer:innen werden gebeten, sich bereits bei der Ausleihe zu vergewissern, ob die Medien sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Bereits sichtbare Schäden müssen sofort bekannt gegeben werden. Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben und An-/ Unterstreichen in Büchern und auf Medien und das Entfernen von Etiketten. Sind bei mehrteiligen Medien einzelne verloren gegangene Teile nicht ersetzbar, so ist das ganze Medium zu ersetzen.

Bibliotheksbenutzer:innen, die die Bibliotheksordnung wiederholt missachten, können von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

Gebührenordnung lt. Beilage

Mahnung

Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, fallen pro Woche 0,60 EUR Mahngebühr an.

Für ein allfälliges Erinnerungsschreiben (E-Mail, Brief} wird zusätzlich zur anfallenden Einzelleihgebühr für diesen Zeitraum eine Mahngebühr von 1,20 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer. Überziehungs-, Verlängerungs- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. In begründeten Fällen kann die Bibliotheksleitung die Mahn- und Ersatzgebühren aus sozialen Gründen reduzieren oder erlassen.

Die vorliegende Bibliotheksordnung tritt mit 01. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bibliotheksordnungen der öffentlichen Bibliothek Ottensheim in der Fassung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.05.2015, 14.03.2016 außer Kraft.