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Gebührenordnung 1.2.2023

Gebührenordnung

Gebührenordnung

Einzelgebühr

Die Leihgebühr wird pro Medium im Voraus gezahlt.

Buch, Hörbuch, TONIsEinzelbenutzerInnen: Kinder, Jugendliche oder Erwachsene1,50 €Ausleihdauer 3 Wochen
ZeitschriftEinzelbenutzerInnen: Kinder, Jugendliche oder Erwachsene1,50 €Ausleihdauer 1 Woche
Audio- und Videomedien
(CD, DVD, etc.)
EinzelbenutzerInnen: Kinder, Jugendliche oder Erwachsene2,50 €Ausleihdauer 2 Wochen

Guthaben-Konto

Die NutzerInnen haben die Möglichkeit ein Guthaben-Konto anzulegen. Bei jedem Verleihvorgang wird der entsprechende Betrag abgebucht.

Jahreskarten

Jahreskarten gibt es für Einzelpersonen, Jugend, Partner und Familien für alle Medien (außer DVD und Musik-CDs), die die Bibliothek zur Verfügung stellt. Die Jahreskarte gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. In diesem Zeitraum können so viele Medien ausgeliehen werden, wie gewünscht, ohne dass jedes Mal extra bezahlt werden muss. Ausnahme: DVDs und Musik-CDS sind in der Jahreskarte nicht enthalten. Für Bezieher einer Jahreskarte gilt die Einzelgebühr von 2,5 EUR pro DVD/Musik-CD für 2 Wochen Entlehnfrist. Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird und das Medium nicht fristgerecht zurückgebracht wird.

Jahreskarten für alle Medien

(ausgenommen DVD, Musik-CD)

Einzelperson

25 EUR

Familienkarte

45 EUR

Jugendkarte 15-25 Jahre (inkl. 5 DVD pro Jahr)

10 EUR

Partnerkarte

37 EUR

DVD und Musik-CD2 Wochen Entlehnfrist

  2,50 EUR

*) Als Familien gelten alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Die Gebühren verstehen sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.

0-Tarif
Für Kinder von 0-15 Jahren, die in der Gemeinde Ottensheim ihren Wohnsitz haben, entfallen die Entlehnkosten für Medien (ausgenommen DVD und Musik-CDs).

SchülerInnen, die eine Schule des Schulzentrums Ottensheim besuchen, erhalten zu oder vor Beginn des jeweiligen Schuljahres ein Anmeldeformular durch die Schule übermittelt, in dem die Eltern die SchülerInnen für die Bibliothek Ottensheim als NutzerInnen anmelden. Für diese SchülerInnen entfallen die Entlehnkosten für Medien (ausgenommen DVD und Musik-CDs). Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird.

Soziale Gründe

NutzerInnen, die über den Pass „Hunger auf Kunst und Kultur“ (kurz Kulturpass) verfügen und in der Gemeinde Ottensheim einen Wohnsitz haben, wird in Kombination mit einem Lichtbildausweis bei Einzelentlehnungen keine Gebühr verrechnet. Auf Mahngebühr kann nur in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden.

Institutionenkarte

Für Bildungsinstitutionen in Ottensheim  wie Schulen, Kindergarten, Hort, Nachmittagsbetreuung und soziale Institutionen (wie Flüchtlingsunterkunft) kann eine Institutionenkarte gelöst werden. Die Institutionenkarte gilt ein Jahr ab Bestellung. Dazu ist ein Einschreiben der verantwortlichen Person der Institution erforderlich.

Für die genannten Bildungseinrichtungen gilt der 0-Tarif (Kinder bis 15 Jahre).

Für soziale Institutionen wie die Flüchtlingsunterkunft der Caritas wird die Institutionenkarte zum Preis einer Familienkarte vergeben.

Die Institutionen sind nicht von der Mahngebühr, der DVD-Gebühr und dem Ersatz für verlorene Medien befreit.

Mahnung

Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, fallen pro Woche 0,60 EUR Mahngebühr an. Für ein allfälliges Erinnerungsschreiben (E-Mail, Brief) wird zusätzlich zur anfallenden Einzelleihgebühr für diesen Zeitraum eine Mahngebühr von 1,20 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer. Überziehungs-, Verlängerungs- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. In begründeten Fällen kann von der Bibliotheksleitung die Mahngebühr aus sozialen Gründen reduziert oder erlassen werden.

Öffentliche Bibliothek Ottensheim

Bahnhofstraße 7
4100 Ottensheim
Oberösterreich

+43 7234 8435522 bibliothek@ottensheim.at

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