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Gebührenordnung 01.04.2026

Gebühren für Jahreskarten und Entlehnungen sind im Voraus zu entrichten. Jahreskarten gelten ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Ein Wechsel von einer Kategorie in eine andere ist nach Aufzahlung möglich. Die Gebühren verstehen sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer. Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird. 
 
KINDER UND JUGEND

Kinder-Basic

bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Wohnsitz Ottensheim; Schulzentrum

Bücher, Hörbücher (CDs), Zeitschriften

0 EUR

Kinder-Plus 

bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Bücher, Hörbücher (CDs), Zeitschriften

DVDs, Tonies (beschränkt auf 2 Tonis pro Entlehnvorgang) und Onleihe Media2go

12 EUR

Jugendkarte All-inclusive

15.- 25. Lebensjahr

Bücher, Hörbücher (CDs), Zeitschriften

DVDs, Digitale Bibliothek (Media2go, filmfriend)

15 EUR

 

ERWACHSENE

Einzelperson Basic Bücher, Hörbücher (CDs) Zeitschriften 25 EUR
Einzelperson All-inclusive

Bücher, Hörbücher (CDs), Zeitschriften

DVDs, Digitale Bibliothek (Media2go, filmfriend)

35 EUR

Familienkarte All-inclusive

Für mehrere Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben

Bücher, Hörbücher (CDs), Zeitschriften

DVDs, Tonies, Digitale Bibliothek (media2go, filmfriend)

45 EUR

Digitale Bibliothek Onleihe Media2go und filmfriend (Filmstreaming) 15 EUR

 

EINZELENTLEHNUNGEN

Buch Ausleihe: 3 Wochen 1,50 EUR
Hörbuch (CD) Ausleihe: 3 Wochen 1,50 EUR
Zeitschriften Ausleihe: 1 Woche 1,50 EUR
Hörfiguren (Tonies) Ausleihe: 3 Wochen 1,50 EUR
DVD-Filme Ausleihe: 2 Wochen 2,50 EUR

Bei Verlängerungen fallen pro Verlängerungen dieselben Gebühren an wie bei der Ausleihe

SONSTIGE GEBÜHREN

Mahngebühren bei verspäteter Rückgabe: pro Woche und Medium  0,60 EUR
Erinnerungsschreiben per E-Mail 1,20 EUR

Ersatzgebühren für verlorene, beschädigte und beschmutzte Medien nach Berechnung der Bibliotheksleitung

 
 
 

Null-Tarif:

a) Kinder mit Wohnsitz Ottensheim:

Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die in der Gemeinde Ottensheim ihren Wohnsitz haben, entfallen die Entlehnkosten für Bücher, Hörbücher (CD) und Zeitschriften (Kinder-Basic). Die Nutzung zusätzlicher Medien (Tonis, Digitale Bibliothek, DVD) ist gebührenpflichtig (Kinder-Plus).

b) Schüler:innen des Schulzentrums Ottensheim

Schüler:innen, die eine Schule des Schulzentrums Ottensheim besuchen, erhalten zu oder vor Beginn des jeweiligen Schuljahres ein Anmeldeformular durch die Schule übermittelt, in dem die Eltern die Schüler:innen für die Bibliothek Ottensheim als Nutzer:innen anmelden. Für diese Schüler:innen entfallen die Entlehnkosten für Bücher und Zeitschriften (Kinder-Basic).

Mahn­ und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird.

c) Institutionenkarte

Für Bildungsinstitutionen in Ottensheim, wie Schulen, Kindergarten, Nachmittagsbetreuung, Krabbelstube sowie soziale Institutionen kann eine Institutionenkarte gelöst werden. Die Institutionenkarte gilt ein Jahr ab Anmeldung. Dazu ist eine unterschriebene Benutzererklärung der verantwortlichen Person der Institution erforderlich. Für die genannten Bildungseinrichtungen gilt der 0-Tarif. Die Institutionen sind nicht von der Mahngebühr, der DVD-Gebühr und dem Ersatz für verlorene Medien befreit.

d)Soziale Gründe

Nutzer:innen, die über den Kulturpass "Hunger auf Kunst und Kultur" verfügen, wird in Kombination mit einem Lichtbildausweis bei Einzelentlehnungen keine Gebühr verrechnet. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer des Kulturpasses. Auf Mahngebühren und dem Ersatz für verlorene Medien kann nur in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden.

Mahnung

Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, fallen pro Woche 0,60 EUR Mahngebühr an.

Für ein allfälliges Erinnerungsschreiben (E-Mail, Brief} wird zusätzlich zur anfallenden Einzelleihgebühr für diesen Zeitraum eine Mahngebühr von 1,20 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer. Überziehungs-, Verlängerungs- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. In begründeten Fällen kann die Bibliotheksleitung die Mahn- und Ersatzgebühren aus sozialen Gründen reduzieren oder erlassen.

Die vorliegende Bibliotheksordnung tritt mit 01. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bibliotheksordnungen der öffentlichen Bibliothek Ottensheim in der Fassung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.05.2015, 14.03.2016 außer Kraft.